Behandlung
Zur Durchführung einer Logopädischen Behandlung ist prinzipiell eine ärztliche Therapieverordnung erforderlich, die Sie bei Ihrem ersten Termin vorlegen müssen. Diese kann u. a. vom Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, SPZ, Kieferorthopäden oder Zahnarzt ausgestellt werden.
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Daher werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, bei Kindern und Jugendlichen zu 100 %. Erwachsene ohne Befreiungsausweis müssen je Verordnung 10 € Rezeptgebühr plus 10 % der Behandlungskosten Zuzahlung leisten.